Ist eigentlich das Grundbuch nicht auch eine öffentliche Blockchain?

Eine kleine Geschichte dazu:

Wenn in alten Zeiten, als nur wenige schreiben und lesen konnten, in einem Ort eine Immobilie verkauft wurde, ließen man einfach die Türen und Fenster offen stehen. So konnte jeder im Ort sehen, hier gab es einen Eigentümerwechsel. Aus dieser Zeit wird noch heute im Amtsdeutsch der Begriff – Auflassung, anstelle Eigentumsübertragung bei der Eigentumsänderung im Grundbuch verwendet.

Leider wissen die wenigsten genug über das Grundbuch um den bewährten öffentlichen Charakter dieser Eintragung zu würdigen. Wenn ich auf der Welt gereist bin, so habe ich mich jeweils aus Berufsinteresse erkundigt, wie die Grundstücksrechte gesichert sind. In den Ländern ich denen dies nicht klar ist, kann man die Unfreiheit, die bei den Eigentumsverhältnissen besteht, oft auf politische Schwierigkeiten zurückführen. Schaut man sich die Struktur und Absicht des Grundbuchs an, kann man aus meiner Sicht auch die Blockchain-Technologie (Nachvollziehbarkeit) erkennen. Nur ein Punkt fehlt mir bei den Bitcoins, die Eigentümer sind nicht öffentlich, ist das nicht ein Risiko?

Mehr über das Grundbuch: www.justiz.nrw.de

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Klaus Kempe
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