Im Namen des Volkes

Die letzten 5 Jahre habe ich neben meiner Arbeit die Pflichten eines Schöffen wahrgenommen. Beim Düsseldorfer Jugendstrafgericht war ich jeweils mit einem zweiten Schöffen und einem Richter gleichgestellt. Wir mussten gemeinsam über „Schuld und Sühne“ richten.

Worum ging es mir, als ich das freiwillige Amt annahm?
Rechtstaatlichkeit ist ein – beiläufiger Begriff – aber spätestens, als ich eine Ausstellung über die Unterwanderung der Rechtsstaatlichkeit im 3. Reich sah, war mir bewusst, dass es keine Selbstverständlichkeit war.

Der andere Aspekt, um den es mir ging, war auch zu spüren, wie kann man das erleben? Ist man sich sicher – seiner Meinung? Hat er / sie es getan? Kann ich mit gutem Gewissen verurteilen? In der Praxis nicht immer einfach, denn sowohl Schöffen wie Richter sind nur Menschen. Ganz besonders blieb mir der Fall einer jungen Frau in Erinnerung.

In Düsseldorf kam eine 20 Jahre junge Frau mit dem Flugzeug aus Curacao und wurde am Flughafen direkt am 12. Febr. verhaftet, weil die Drogenhunde Kokain vermuteten. Die junge Frau hatte als Bodypack 511 g 80%iges Kokain im Körper. Bei der Verhandlung im Mai wurde sie aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt und weinte bitterlich. Der Hintergrund der Geschichte ist einfach nur tragisch.

Geboren in den Niederlanden trennten sich die Eltern und die Tochter ging mit der Mutter zurück nach Aruba, wo sie sich dann verliebte und ihr neuer Freund sie zu dieser Bodypack Aktion (für die sie 1.500,00 € bekommen sollte) überredete. Nachdem das Rauschgift eingeführt war, wurde ihr schlecht. Sie ging zum Arzt, dieser stellte fest, dass sie bereits im 3. Monat schwanger war. Sie unternahm die Aktion trotzdem und hatte nun große Ängste, dass sie ihr Kind in der Haftanstalt zur Welt bringt.

Wir verurteilten sie zu einer 2 jährigen Jugendstrafe auf Bewährung, sodass sie mit dem Vater, der bei der Verhandlung zugegen war, nach Holland fahren konnte.

Urkunde Jugendhauptschöffe


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Klaus Kempe
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